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Schulelternrat

Klassenelternschaft

  • Die Klassenelternschaft besteht aus allen Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse. Bei Wahlen und Abstimmungen haben beide Elternteile zusammen für ein Kind eine Stimme.
  • Die Klassenelternschaft berät alle die Klasse betreffenden Fragen und Probleme. Dies können sein: Inhalt des Unterrichts, Leistungsmessung, Hausaufgaben, Schulfahrten, Arbeit der Elternvertreter.
  • Die Klassenelternschaft wählt für 2 Schuljahre den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Zusätzlich werden ein Elternvertreter und ein Stellvertreter für die Klassenkonferenz gewählt.
  • Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Elternvertreter für die Klassenkonferenz (im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) nehmen an den Klassenkonferenzen teil.
  • Der Vorsitzende der Klassenelternschaft lädt mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend ein. (Zu Beginn des fünften, siebten und neunten Schuljahres übernimmt dies der Klassenlehrer, bzw. die Klassenlehrerin.)
    Er stellt Verbindungen her zu den Eltern der Klasse untereinander, zu den Lehrern, den Mitgliedern des Schulelternrates, zu Mitgliedern in Ausschüssen und Konferenzen.
    Er informiert über Beschlüsse und neue Bestimmungen, Ergebnisse der Konferenzen, die Arbeit im Schulelternrat.
    Er führt Beschlüsse der Klassenelternschaft aus.
  • Der Stellvertreter sollte den Vorsitzenden bei seiner Arbeit unterstützen und entlasten. Hier sollte durch Absprachen eine Arbeitsteilung vorgenommen werden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden gehen alle Rechte und Pflichten auf den Vertreter über.

Schulelternrat

  • Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaft und deren Vertretern.
  • Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, Elternvertreter für die Gesamtkonferenz, Elternvertreter für die Fachkonferenzen und drei Vertreter für den Schulvorstand.
  • Der Vorsitzende beruft in der Regel zweimal im Schuljahr die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet diese.
  • Erörterungspunkte des Schulelternrates können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, z. B. Schulordnung, Schulprogramm, Unterrichtsversorgung, Stundenpläne, Ausstattung der Schule, Schulkultur, Vorbereitung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen, gemeinsamer Erziehungsauftrag von Eltern und Schule.
Vorsitzende Elke Kothe
Stellvertreter

Korbinian Bocksch

Stellvertreterin Jaqueline Seyerle
Kreiselternrat Thomas Kruse-Strack
Stellvertreterin Birka Reinemund-Gödecke