Die Schüler warten vor der Sporthalle auf die Lehrkraft.
Schüler des Jahrganges 5 warten am Ende des Schulhofes auf die Lehrkraft.
Die Halle wird erst bei Anwesenheit der Lehrkraft betreten.
Befreiung / Entschuldigung / Attest
Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für WPKs.
Auch bei Entschuldigungen gilt die Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Das ärztliche Attest befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht.
Passive Schüler werden wenn möglich als Helfer, Protokollant etc. in den Unterricht eingebunden.
Entschuldigungen der Erziehungsberechtigten müssen Datum, Dauer der Gültigkeit, Begründung der Sportunfähigkeit und Unterschrift enthalten.
Bei Nichtteilnahme länger als 2 Wochen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (Asthma, Herzfehler…) informiert werden.
Mädchen nehmen während der Menstruation grundsätzlich am Sportunterricht teil.
Sportkleidung
Die Teilnahme am Sportunterricht erfordert vollständige Sportkleidung:
T-Shirt / Pullover
Turn- oder Jogginghose
Hallensportschuhe (keine Straßenschuhe!)
keine Alltagskleidung
Lange Haare müssen mit einem Haarband zusammengebunden werden.
Uhren, Schmuck etc. müssen vor dem Sportunterricht abgelegt werden (Verletzungsgefahr).
Beim 3. Vergessen der Sportkleidung erfolgt eine Mitteilung entweder in den Schulplaner (Bitte kontrollieren Sie diesen regelmäßig!) oder durch einen Anruf der Sportlehrkraft.
Wiederholtes Vergessen der Sportsachen führt zu einer schlechteren Sportnote.
Wertsachen
Die Wertsachen können während des Unterrichtes in der Turnhalle gesammelt aufbewahrt werden.
Die Lehrkraft übernimmt keine Gewähr für die gesammelten Wertsachen.
Die Kabinen werden nicht verschlossen und sind somit nicht diebstahlsicher.
Sportunterricht
Die Schüler ziehen sich zügig und leise in den Kabinen um.
Getränke (nur Plastikflaschen) können im Vorraum der Halle gelagert werden.
Nach Ansage der Lehrkraft kann eine Trinkpause während des Unterrichtes erfolgen.
Während des Unterrichtes verlässt niemand unaufgefordert die Halle. Bei dringenden Anliegen ist die Lehrkraft um Erlaubnis zu fragen.
Die aufgebauten Geräte dürfen erst genutzt werden, wenn die Lehrkraft sie überprüft hat.
Mattenwagen sind keine Kutschen!
Mit allen Sportgeräten ist pfleglich umzugehen.
Defekte oder verlorengegangene Sportgeräte sind umgehend bei der Lehrkraft zu melden.
Die Geräteräume werden nur nach Aufforderung betreten.
Die Schüler verlassen die Halle erst, nachdem alles aufgeräumt ist.
Kaugummi kauen und essen sind in der Sporthalle verboten.
Nach dem Unterricht
Duschen nach dem Unterricht ist möglich. Die Schüler müssen die Lehrkraft vor dem Unterricht in Kenntnis setzen und werden dann ca. 10 Min vorher in die Kabinen gelassen.
Der Schüler, der als letzter die Kabine verlässt, prüft, ob alle Kleidungsstücke mitgenommen wurden und sich die Kabine im sauberen Zustand befindet.
Notengebung
70% der Note = sportmotorische Leistung
(absolute sportliche Leistung,)
30% der Note = Verhalten / Fairness
(persönlicher Leistungszuwachs, Anstrengung, Umgang mit Niederlagen, Ein- und Unterordnung in Mannschaften, Bereitschaft zur Mithilfe, Umgang mit Mitschülern…)
Sportveranstaltungen
Die Teilnahme an Schulsportveranstaltungen (Bundesjugendspiele etc.) ist verpflichtend.
Attest/Entschuldigung befreit nur von der aktiven Teilnahme.
Nicht teilnehmende Schüler können als Hilfskräfte eingesetzt werden.