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Regeln für den Computerraum

Computerraumordnung

Die OBS Hermannsburg verfügt über zwei Computerräume, mehrere Notebookwagen und zahlreiche einzelne Geräte in den Fachräumen für die unterrichtliche Arbeit. Um schnell Informationen zusammenzustellen und speichern zu können, steht den Schülerinnen und Schülern das Internet mit seinen vielseitigen Möglichkeiten zur Verfügung. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass Daten manipuliert oder andere Menschen geschädigt werden.

Daher sind die folgenden Regeln unbedingt einzuhalten, damit alle die IT-Ausstattung in vollem Umfang nutzen können.

1. Die Computeranlage

Es ist äußerst wichtig, dass eine Computeranlage von allen sachgerecht und sorgfältig behandelt wird, damit sie auch in Zukunft noch funktioniert. Es ist nicht erlaubt, …

  • sich unter falschem Namen einzuloggen oder Dateien von anderen Benutzern zu entwenden, zu verändern oder zu löschen.
  • im Computerraum zu essen oder zu trinken, damit die Geräte nicht beschädigt werden.

2. Benutzung des Internets

Das Internet steht allen Schülerinnen und Schülern für die Arbeit im Unterricht als Recherche-Mittel zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass das Internet sinnvoll genutzt und das Laden von pornografischen, gewaltverherrlichenden, rechtsextremen und indizierten Seiten (Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadenverursachenden Inhalten) sowie Seiten mit beleidigenden, fragwürdigen und menschenverachtenden Inhalten strikt unterlassen wird. Gleiches gilt für die Verlinkung zu solchen Seiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Internet-Nutzung kontrolliert (mitgeschrieben) wird und somit jederzeit zurückverfolgt werden kann.

3. Datenschutz und Urheberrecht

Die eigenen Daten und die der anderen sind zu schützen. Dazu gehört ein verantwortungsbewusster Umgang mit sämtlichen Passwörtern. Die Email-Adresse von Mitschülerinnen und Mitschülern darf generell nicht weiter verbreitet werden (z.B. in Massenmails), Fotos und Dateien anderer Nutzer hingegen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung.

Nach dem Urheberrecht darf man Werke (also Musik, Filme, Fotos, Texte, Software) anderer nicht ohne deren Erlaubnis nutzen. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers ist verboten.

4. Umgang mit IServ

Jede(r) Benutzer(in) erhält einen Festplattenbereich (Homeverzeichnis), der zum Speichern von Mails und unterrichtsbezogenen Dateien genutzt werden kann. IServ sowie die Email-Adresse, die jede Schülerin und jeder Schüler bei IServ erhält, sind nur für die schulische Arbeit gedacht, anderweitige (private) Nutzung ist nicht gestattet. Der zur Verfügung gestellte Speicher stellt also keine Cloud dar, in der private Dateien, kommerzielle Musik- bzw. Videodateien oder kommerzielle Software gespeichert werden.

Jede(r) Benutzer(in) trägt dafür Sorge, das IServ-System von Viren freizuhalten. Vorsicht ist daher beim Öffnen unbekannter Dateianhänge geboten.

 

5. Mitbringen von CDs, DVDs und USB-Sticks

CDs, DVDs und USB-Sticks dürfen im Schulnetz nicht genutzt werden. Im Einzelfall prüft der Lehrer den Einsatz. Diese Dateien müssen dann in der Schule auf Viren geprüft werden. In der Schule benötigte Dateien (z.B. für Referate) müssen von zu Hause aus über IServ hochgeladen werden.

6. Ausschluss vom Informatikunterricht bzw. von der Arbeit mit den Computern / Notebooks in anderen Fächern

Wer gegen die in 1 bis 5 genannten Bedingungen verstößt, muss damit rechnen, dass er sofort von der Arbeit im Computerraum bzw. mit den Notebooks ausgeschlossen und bei IServ gesperrt wird. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob der / die Betroffene nur für kurze Zeit oder bei gravierenden Verstößen für immer vom Computerunterricht ausgeschlossen wird.

Für Schäden, die vorsätzlich bzw. durch undiszipliniertes Verhalten verursacht werden, haften die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. Gleiches gilt bei Missachtung des Datenschutzes und Urheberrechtsverletzungen. Auf die Möglichkeit der straf- sowie der zivilrechtlichen Verfolgung bei festgestellten groben Verstößen wird ausdrücklich hingewiesen.