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Schulordnung

Die folgenden Bestimmungen und Grundlagen des Niedersächsischen Schulgesetzes sichern mir das Recht auf Bildung zu, zeigen mir den Weg eines gesunden Lebens ohne Drogen auf und schützen meine körperliche Unversehrtheit durch das Waffenverbot.

Niedersächsisches Schulgesetz § 54 Recht auf Bildung – „(1) 1 Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. 2 Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten.“

Niedersächsisches Schulgesetz § 65 Dauer der Schulpflicht – „(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.“

JuSchG § 9 Alkoholische Getränke – „(1) In … der Öffentlichkeit dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren … weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

JuSchG § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren – „(1) In … der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.“

SVBI 9/2014 S. 458 – Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art (z.B. stehende Messer, Feuerwerkskörper, Laserpointer usw.) ist verboten.

Ich habe Anspruch auf die oben genannten Rechte und beachte die sich ergebenen Pflichten. Deshalb werde ich folgende Ziele anstreben und einhalten.

Allgemeines schulisches Verhalten

Ich komme regelmäßig und pünktlich zur Schule und bleibe dem Unterricht nicht unentschuldigt fern.

  • Über Änderungen im Stundenplan und zusätzliche Informationen der Lehrkräfte informiere ich mich über IServ bzw. den Vertretungsplan.
  • Ich erledige meine Hausaufgaben regelmäßig und selbstständig.

Verhalten im Unterricht

Ich bereite mich auf die Unterrichtsstunden vor und richte meine Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsinhalte.

  • Die für den Unterricht benötigten Materialien habe ich vor Unterrichtsbeginn bereit gelegt.
  • Ich halte mich an die geltenden Klassenregeln.

Umgang miteinander

Ich begegne anderen respektvoll, freundlich und höflich und trage somit zu einem angenehmen Schulklima bei.

  • Ich löse Probleme und Konflikte mit meinen Mitschülern gewaltfrei und wende mich bei Bedarf an einen Streitschlichter, Lehrer, Beratungslehrer, Sozialpädagogen oder an das Mobbing-Interventions-Team.
  • Ich achte fremdes Eigentum und Schuleigentum und beschädige es nicht. Für den von mir angerichteten Schaden muss ich aufkommen.
  • Ich befolge die Anordnungen aller Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule.
  • Ich achte die Menschenrechte aller Menschen und stelle mich gegen jede Art des Extremismus, Rassismus und Antisemitismus.

Verhalten im Schulgebäude und Außenbereich

Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung in meiner Schule und in meinem Klassenraum.

  • Ich stelle meine elektronischen Geräte beim Betreten des Schulgeländes aus. Meine Geräte verbleiben bis zum Verlassen des Schulgeländes in der Tasche.
  • Ich darf auf dem Schulgelände nur nicht motorisierte Fahrgeräte einzig für die An- und Abfahrt verwenden.
  • Um Gefahren zu vermeiden, werfe ich keine Gegenstände (z.B. Schneebälle, Stifte usw.).

Schule und Gesundheit

Ich achte auf eine gesunde Ernährung und geeignete Kleidung.

  • Ich darf keine Rauschmittel (Alkohol und sonstige Drogen, aber auch Zigaretten, E-Zigaretten, E-Shishas etc.) während der Schulzeit im Schulbereich und in unmittelbarer Nähe sowie auf Schulveranstaltungen konsumieren.

Umweltfreundliches Verhalten / Energie einsparen

  • Ich handle aktiv, um im schulischen Alltag Energie zu sparen und leiste so einen verantwortungsvollen Beitrag zum Klimaschutz.
  • Ich beachte die Hinweise der Energiewächter.

Verhalten während der Schulzeit

  • Ich darf das Schulgelände und externe schulische Veranstaltungsorte während des Schultages nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  • Den Verwaltungstrakt betrete ich nur in wichtigen Fällen. Klassenbelange sind Aufgabe der Klassensprecher.
  • Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft da sein, so benachrichtigt einer der Klassensprecher das Sekretariat.
  • Pausen:
    • Kleine Pausen: Die 5-Minutenpause nutze ich zum Wechsel des Fachraumes und zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.
    • Große Pausen: Mit Beginn der großen Pause verlasse ich die Unterrichtsräume und gehe auf den Schulhof. In den Regenpausen darf ich mich im Klassenraum aufhalten.
    • Mittagspausen: Als Schüler der Klasse 9 und 10 darf ich mit Einverständniserklärung meiner Erziehungsberechtigten während der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
    • Nach dem Klingeln zum Unterrichtsbeginn halte ich mich im Klassenraum auf.

Sollte ich gegen diese Grundsätze handeln, erhalte ich je nach Art des Fehlverhaltens eine Schulungs-, Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme, die mit mir und meinen Eltern besprochen und dokumentiert wird, damit ich meine Bildungschancen wahren und einen erfolgreichen Schulabschluss erreichen kann. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden durch das Gelb-Rote-Kartensystem und das Niedersächsische Schulgesetz geregelt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Die Tatsache, dass ich eine solche Maßnahme erhalten habe, wird bei der Festlegung der Bemerkung über mein Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigt.

Die Mitarbeiter der Oberschule Hermannsburg helfen mir durch die pädagogische Arbeit, geeignete Kompetenztrainings, Anleitungen und Gespräche meine schulischen Ziele zu erreichen.

Eltern und Erziehungsberechtigte

Für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit ist eine Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten Grundlage zur Erreichung der Bildungsziele der Oberschule Hermannsburg.

  • Eltern und Erziehungsberechtigte besprechen bitte die oben genannten Grundsätze mit ihren Kindern und wirken auf deren Einhaltung ein.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte beachten bitte, dass Krankmeldungen des Kindes per E-Mail bis 08:00 Uhr über das Kontaktformular der Homepage der Schule mitzuteilen sind. Trotz E-Mail muss spätestens nach drei Tagen eine schriftliche, unterschriebene Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, sonst gilt das Fehlen des Kindes als unentschuldigt und wird als solches im Zeugnis vermerkt.
  • Erkrankt das Kind innerhalb der Schulzeit, informiert die Schule die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, damit das Kind in die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übergeben werden kann. Eine zeitnahe Abholung ist von den Eltern und Erziehungsberechtigten zu organisieren.