Informationen für das Schuljahr 2022/23

August 2022

Um Ihnen einen Überblick über unsere Organisationsstrukturen zu geben und eine Orientierung in unserer Schule zu erleichtern, erhalten Sie im Folgenden Informationen aus den wichtigsten Bereichen.

I. Schuladresse

Oberschule Hermannsburg
Harmsstraße 1
29320 Hermannsburg
Telefon: 05052-91292-0, Fax: 05052-91292-22
schulleitung[at]oberschule-hermannsburg.de

II. Ansprechpartner

Unsere Schule wird geleitet von:

  • Schulleiterin: Evelyn Haller
  • Direktorstellvertreter: Michael Fiedler
  • Didaktische Leitung: Christian Sonnenburg

Das Sekretariat in Hermannsburg ist montags bis freitags in den folgenden Zeiten besetzt:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
07:30 Uhr – 16:00 Uhr 07:30 Uhr – 16:00 Uhr 07:30 Uhr – 16:00 Uhr 07:30 Uhr – 16:00 Uhr 07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Unsere Schulsekretärinnen sind Frau Bienengräber und Frau Pampuch. Die Betreuung unserer technischen Einrichtungen wird durch unseren Schulassistenten Herrn Ehm vorgenommen. Die Hausverwaltung liegt bei unserem Hausmeister Herrn Schuba. Wenn sie verlorene Gegenstände suchen, wenden Sie sich bitte an ihn.

III. Unterrichtsstunden

Unterrichtszeiten

IV. Busabfahrten

Aus den umliegenden Orten fahren zweimal am Morgen die Busse ab, ein Frühbus für die 0. Stunde und ein späterer Bus für die 1. Stunde. Aus aufsichtsrechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass die Kinder bitte auch nur die Busse benutzen, die sie zeitnah zum Unterricht bringen, d.h., dass zur 0. Stunde nur die Kinder den Frühbus nehmen, die auch zur 0. Stunde Unterricht haben etc.

Das Busfahren stellt für alle SchülerInnen eine besondere Belastung dar. Bitte unterstützen Sie deshalb Lehrkräfte und Busfahrer dabei, Ihre Kinder zu fairem Verhalten an der Haltestelle und im Bus anzuhalten. Darunter ist das Vermeiden folgender Handlungsweisen zu verstehen:

  • Prügeln im Bus oder an der Haltestelle
  • Drängeln beim Ein- und Aussteigen
  • Mobbing
  • Zerstörungen im Bus
  • Fahrkartenbetrug
  • Nichtbefolgen der Anweisungen der Busaufsicht
  • Fehlender Respekt gegenüber den Busfahrern

Der Verlust der Schülersammelzeitkarte ist dem Busunternehmen CeBus umgehend anzuzeigen (05141/487802-0 oder -30). Ersatzbescheinigungen werden von Schulen nicht ausgestellt. Eine Ersatzkarte kostet 30,00 €.

V. Mittagessen

Zurzeit wird leider keine Mittagsverpflegung angeboten.

VI. Erkrankungen & Beurlaubungen

Krankmeldungen Ihres Kindes sind uns bis 08:00 Uhr über das Kontaktformular der Schule mitzuteilen. Trotz Email muss spätestens nach drei Tagen eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, sonst gilt das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigt und wird als solches im Zeugnis vermerkt! Erkrankt ihr Kind innerhalb der Schulzeit, informiert die Schule die Eltern, damit das Kind in die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern übergeben werden kann. Sie verpflichten sich, es abzuholen oder eine Abholung sicher zu stellen.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Erziehungsberechtigen der Schule sofort mitzuteilen. Die Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Beurlaubungen sind schriftlich und mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung zu beantragen. Dazu gehören auch die Anträge auf Freistellung nach der Konfirmation!

VII. Änderungen der Anschriften und Telefonnummern

Sollten sich Ihre persönlichen Daten ändern, sind diese unverzüglich per Email über das Kontaktformular der Schule mitzuteilen. Damit gewährleisten Sie im Notfall Ihre umgehende Benachrichtigung.

Das gleiche gilt bei Trennung der Eltern. Es ist für uns unerlässlich, die aktuellen Anschriften beider Elternteile, die Bestimmung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und die Sorgeberechtigung in den Schülerakten zu führen.

VIII. Lernmittel

Die Lernmittelabfrage erfolgt über das IServ-Modul zu den Ihnen mitgeteilten Fristen. Wir hoffen, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn ihre geliehenen oder selbst gekauften Schulbücher dabei haben. Bei Fragen steht Ihnen Frau Frau Bienengräber oder Frau Pampuch (Tel.: 05052-91292-0) zur Verfügung.

IX. Klassenlehrer(innen) und Klassenräume

5a  Frau Wehe / Frau Heine 0.46
5b  Frau Janß / Frau Wegener 0.48
5c  Frau Chenier / Frau Strege 1.27
5d  Frau Wessel / Herr Sonnenburg 1.28
6a  Frau Borrelbach / Frau Jahn 0.27
6b  Frau Görlach / Frau Bohndorf 0.40
6c  Frau Deeg-Harmel / Herr Rudloff 0.30
6d  Frau Reeh / Herr Hörbelt 0.29
7a  Frau Lüders 1.06
7b  Frau Kunz 1.07
7c  Frau Schünemann 1.22
7d  Frau Brase 0.47
7e  Frau Schmalstieg 1.04
8a  Frau Imdahl 1.30
8b  Frau Wendt / Frau Barsuhn 1.32
8c  Frau Hagemann / Frau Ponchon 1.33
8d  Herr Groh / Frau Stärk 0.39
8e  Frau Schleupner / Herr Hamouda 0.28
9a  Frau Zang-Scheibel / Frau Kuschnig C1
9b  Frau Ulrich / Frau Bächer C2
9c  Herr Lorenz C3
9d  Herr Lachmann C4
9e  Herr Erkens C5
10a  Frau Holub 1.05
10c  Herr Steigemann 1.39
10d  Herr Kaschemekat 1.40
10e  Herr Klotz 1.46

X. Schulvertrag

An der Oberschule Hermannsburg ist von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ein Schulvertrag erarbeitet und von der Gesamtkonferenz beschlossen worden. Er soll das Zusammengehörigkeitsgefühl der Schulgemeinschaft stützen, dieses ausbauen und entwickeln helfen, indem er

  • selbstverständliche Grundsätze für den alltäglichen Umgang miteinander ins Bewusstsein rückt und
  • diese durch die Form der Selbstverpflichtung mit größerer Verbindlichkeit ausstattet.

Der Schulvertrag stellt damit eine wichtige Grundlage für die Erziehungsarbeit an unserer Schule dar. Die Einhaltung der im Schulvertrag formulierten Grundsätze soll

  • die Schulzufriedenheit erhöhen,
  • latente Gewaltpotentiale abbauen und
  • das Lernklima verbessern.

Schließlich soll er auch das Bewusstsein stärken, dass schulische Bildungs- und Erziehungsarbeit nur erfolgreich sein kann, wenn in der Schule, bei den SchülerInnen und der Elternschaft Einvernehmen über die grundlegenden Ziele herrscht.

XI. Soziale Arbeit

Unsere Sozialpädagoginnen sind Miriam Siegmann (Telefon 05052-91292-44) und Carola Zucht (Telefon 05052-91292-11).

XII. Beratungslehrkraft

Unser Beratungslehrkraft ist Nicole Jahn, erreichbar unter der E-Mail-Adresse nicole.jahn[at]obs-hermannsburg.eu.

XIII. MIT – Mobbing-Interventions-Team

Das Mobbing-Interventions-Team bestehend aus Sebastian Groh, Stefanie Lüders und Miriam Siegmann erreichen Sie über das Sekretariat (Telefon 05052-91292-0).

XIV. Berufseinstiegsbegleitung

Zurzeit findet keine Berufseinstiegsbegleitung statt.

XV. Schulvorstand

Alle Eltern, die ein minderjähriges Kind an der Schule haben, sind wählbar. Der Schulvorstand wird für 2 Jahre gewählt. Im Schulvorstand werden die Schulleiterin mit den gewählten Vertretern der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler zum Wohl der Schule eigenverantwortlich zusammenarbeiten. Diese gemeinsame Verantwortung aller an Schule Beteiligten ist die beste Basis, um die Qualität unserer Schule zu verbessern. Zu den Aufgaben gehören z. B. die Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume, Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.

XVI. Schulplaner

Mit Beginn des neuen Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Jahrganges der Oberschule Hermannsburg unseren „Schulplaner“. Neben vielen unterstützenden Anregungen, allgemeinen Informationen, Hausaufgaben- und Stundenplanseiten soll dieser Schulplaner zwei wichtige Aufgaben erfüllen. Er soll unseren Schülerinnen und Schülern helfen, sich selbst zu organisieren und gleichzeitig ein Medium sein, das den Kontakt und den Austausch zwischen Schule und Elternhaus stärker werden lässt.

Der Schulplaner ist unser wichtigstes Kommunikationsmittel und muss täglich kontrolliert werden. Bemerkungen der Lehrer müssen abgezeichnet werden. Auch die Lehrer bestätigen gelesene Nachrichten durch eine Unterschrift. Überprüfen Sie, ob der Schulplaner geführt wird. Dazu gehören das Eintragen der Fächer (eine Woche im Voraus) und das Eintragen der Hausaufgaben.

Unterschriebene Elternbriefe geben Sie bitte Ihrem Kind spätestens drei Tage nach Verteilung (wenn kein anderes Datum genannt ist) wieder mit.

XVII. Die kommenden Ferientermine

Die aktuellen Ferientermine finden Sie in der Übersichtsliste der Ferientermine.

Die Ausgabe der Halbjahrszeugnisse erfolgt am 27.01.2023, die Ausgabe der Versetzungszeugnisse am 05.07.2023. An den Tagen der Zeugnisausgabe ist der Unterricht um 09:55 Uhr beendet.

XVIII. Vertretungsplan / IServ

Der Vertretungsplan ist täglich auf der Homepage einzusehen.

Die Schülerinnen und Schüler möchten bitte die E-Mails auf IServ regelmäßig abrufen und lesen.

Auf diesem Weg werden auch Elternbriefe zugestellt. Schauen Sie bitte daher regelmäßig selber rein.

XIX. Schulverein

Mit dem Mindestbeitrag von 12,00 € pro Jahr unterstützen Sie die pädagogische Arbeit an der Oberschule Hermannsburg. Die genaue Höhe des Mitgliederbeitrages bestimmen Sie selber! Ihre Zahlung an den Verein können Sie bequem per Einzugsermächtigung tätigen (dafür bitte das pdf-Dokument abrufen), die Sie bitte im Sekretariat der Schule abgeben oder per Überweisung leisten. Natürlich können Sie auch einmalige Spenden entrichten.

Das Konto des Schulvereins lautet:

Empfänger Schulverein der Oberschule Hermannsburg
Geldinstitut Volksbank Südheide e.G.
IBAN DE92 2579 1635 0001 4826 00
BIC GENODEF1HMN

XX. Versicherungsschutz

Alle Schulkinder sind während des Unterrichts und auf dem Schulweg durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover versichert. Beachten Sie bitte folgende Einzelbestimmungen:

  • Schäden an oder Verluste von Gegenständen werden nur ausgeglichen, wenn diese tatsächlich zum Schulgebrauch gehören.
  • Keinen Deckungsschutz durch die Versicherung haben daher u.a. folgende Dinge: Wertsachen aller Art, Schmuck, Urkunden aller Art, Schlüssel, Geldtaschen, Geldbeträge, Smartphones, Monatskarten u. ä.

XXI. Waffenerlass

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in SchulenRdErl. d. MK v. 27.10.2021 — 36.3-81 704/03 — VORIS 22410 — (Abdruck aus Nds. MBI. S. 1660) Bezug: RdErl. v. 6.8.2014 (Nds. MBI. S. 543, SVBI. S. 458), geändert durch RdErl. v. 26.7.2019 (Nds. MBI. S. 1158, SVBI. S. 518) — VORIS 22410 —

  1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse bis zu 0,5 Joule oder Spielzeugwaffen). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des WaffG verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Bei sich führen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, Menschen zu verletzen oder für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

XXII: WhatsApp / Messenger Dienste / Soziale Medien

In vielen Klassenverbänden werden von den Schülerinnen und Schülern selbst eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet. Neben WhatsApp werden ebenso Messenger-Dienste wie Instagram, Snapchat, Twitter oder Tellonym von ihren Kindern genutzt.

Diese Plattformen können mit Sicherheit, im Falle einer Krankheit, ein wichtiges Werkzeug sein, um sich über Hausaufgaben, Klassenarbeiten oder andere schulische Vorkommnisse zu informieren. Leider werden diese Plattformen nicht nur für diese Zwecke genutzt, sondern ebenso für Kommunikationen, die durchaus in den strafbaren Bereich fallen.

Es können bei der unsachgemäßen Nutzung dieser Apps durch die Schülerinnen und Schüler oftmals unnötige Konflikte entstehen, die den schulischen Alltag erreichen und diesen negativ belasten. Solche Verstöße finden dabei nicht im Bereich Schule statt, sondern nachmittags im privaten Bereich. Aus diesem Grunde möchten wir Sie um folgendes bitten:

  • Wenn Sie Ihrem Kind ein Smartphone kaufen, beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für die Dienste, die Ihr Kind nutzt. Beispielsweise ist den AGBs des Dienstleisters „WhatsApp“ zu entnehmen, dass dieser Dienst nur von Jugendlichen ab 16 Jahren zu nutzen ist. Somit stellt in den meisten Fällen die Nutzung dieser Apps durch Ihre Kinder einen Verstoß gegen die AGBs dar.
  • Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind vermitteln, dass sowohl bei der Kommunikation im realen Leben als auch im virtuellen Raum dieselben Maßstäbe gelten. So bitten wir Sie mit Ihren Kindern nicht nur die Art und Weise einer fairen und legalen Kommunikation im Internet zu besprechen, sondern diese ebenso zu kontrollieren.

Die Schulung sozialer wie auch medialer Kompetenzen ist ein Teil unseres Lehrplanes, die Umsetzung der Einhaltung dieser Kompetenzen kann aber nur in Zusammenarbeit mit Ihnen erfolgen.

Da an der Oberschule Hermannsburg ein striktes Nutzungsverbot für elektronische Geräte während der Unterrichtszeit, insbesondere für Smartphones, gilt, entstehen die Konflikte im heimischen Bereich und liegen damit auch in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten.

XXIII: Regeln für den Sportunterricht

Vor dem Unterricht

  • Die Schüler warten vor der Sporthalle auf die Lehrkraft.
  • Schüler des Jahrganges 5 warten am Ende des Schulhofes auf die Lehrkraft.
  • Die Halle wird erst bei Anwesenheit der Lehrkraft betreten.

Befreiung / Entschuldigung / Attest

  • Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für WPKs.
  • Auch bei Entschuldigungen gilt die Anwesenheitspflicht im Sportunterricht. Das ärztliche Attest befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht.
  • Passive Schüler werden, wenn möglich, als Helfer, Protokollant etc. in den Unterricht eingebunden.
  • Entschuldigungen der Erziehungsberechtigten müssen Datum, Dauer der Gültigkeit, Begründung der Sportunfähigkeit und Unterschrift enthalten.
  • Bei Nichtteilnahme länger als 2 Wochen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (Asthma, Herzfehler…) informiert werden.
  • Mädchen nehmen während der Menstruation grundsätzlich am Sportunterricht teil.

Sportkleidung

  • Die Teilnahme am Sportunterricht erfordert vollständige Sportkleidung:
    • T-Shirt / Pullover
    • Turn- oder Jogginghose
    • Hallensportschuhe (keine Straßenschuhe!)
    • keine Alltagskleidung
    • Lange Haare müssen mit einem Haarband zusammengebunden werden.
  • Uhren, Schmuck etc. müssen vor dem Sportunterricht abgelegt werden (Verletzungsgefahr).
  • Beim 3. Vergessen der Sportkleidung erfolgt eine Mitteilung entweder in den Schulplaner (Bitte kontrollieren Sie diesen regelmäßig!) oder durch einen Anruf der Sportlehrkraft.
  • Wiederholtes Vergessen der Sportsachen führt zu einer schlechteren Sportnote.

Wertsachen

  • Die Wertsachen können während des Unterrichtes in der Turnhalle gesammelt aufbewahrt werden.
  • Die Lehrkraft übernimmt keine Gewähr für die gesammelten Wertsachen.
  • Die Kabinen werden nicht verschlossen und sind somit nicht diebstahlsicher.

Sportunterricht

  • Die Schüler ziehen sich zügig und leise in den Kabinen um.
  • Getränke (keine Glasflaschen) können im Vorraum der Halle gelagert werden.
  • Nach Ansage der Lehrkraft kann eine Trinkpause während des Unterrichtes erfolgen.
  • Während des Unterrichtes verlässt niemand unaufgefordert die Halle. Bei dringenden Anliegen ist die Lehrkraft um Erlaubnis zu fragen.
  • Die aufgebauten Geräte dürfen erst genutzt werden, wenn die Lehrkraft sie überprüft hat.
  • Mattenwagen sind keine Kutschen!
  • Mit allen Sportgeräten ist pfleglich umzugehen.
  • Defekte oder verlorengegangene Sportgeräte sind umgehend bei der Lehrkraft zu melden.
  • Die Geräteräume werden nur nach Aufforderung betreten.
  • Die Schüler verlassen die Halle erst, nachdem alles aufgeräumt ist.
  • Kaugummi kauen und essen sind in der Sporthalle verboten.

Nach dem Unterricht

  • Duschen nach dem Unterricht ist möglich. Die Schüler müssen die Lehrkraft vor dem Unterricht in Kenntnis setzen und werden dann ca. 10 Min vorher in die Kabinen gelassen.
  • Der Schüler, der als letzter die Kabine verlässt, prüft, ob alle Kleidungsstücke mitgenommen wurden und sich die Kabine im sauberen Zustand befindet.

Notengebung

  • 70% der Note = sportmotorische Leistung
    • (absolute sportliche Leistung)
  • 30% der Note = Verhalten / Fairness
    • (persönlicher Leistungszuwachs, Anstrengung, Umgang mit Niederlagen, Ein- und Unterordnung in Mannschaften, Bereitschaft zur Mithilfe, Umgang mit Mitschülern…)

Sportveranstaltungen

  • Die Teilnahme an Schulsportveranstaltungen (Bundesjugendspiele etc.) ist verpflichtend.
  • Attest / Entschuldigung befreit nur von der aktiven Teilnahme.
  • Nicht teilnehmende Schüler können als Hilfskräfte eingesetzt werden.

Wir wünschen allen Beteiligten ein erfolgreiches Schuljahr und hoffen, dass unsere Schulregeln den “Irrläufern” einen Heimweg aufzeigen können und unsere vielen braven, fleißigen und vernünftigen SchülerInnen vor Enttäuschungen durch übergriffiges Verhalten bewahren können.

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