Hinweise zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Hinweise zur Kostenerstattung

Leistungsberechtigte nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt), §2 AsylbLG (AsylbewerberInnen), Empfänger von Kinderzuschlag nach §6a BKGG oder Wohngeld haben die Möglichkeit über das Bildungs- und Teilhabepaket die Kosten erstattet zu bekommen.

Für die Beantragung der Zuschüsse können Sie folgendes Formular verwenden.

Dem Antrag ist eine Anlage beigefügt, die Hinweise bzgl. des Ausfüllens des Antrags gibt. Den ausgefüllten Antrag mit Anlage geben Sie bitte so schnell wie möglich über Ihr Kind im Sekretariat wieder ab, oder Sie besuchen uns. Gerne ist Ihnen unser Sekretariat beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Antragsformulare liegen im Sekretariat selbstverständlich aus und können von Ihnen auch vor Ort ausgefüllt werden.

Bitte beachten Sie auch Ihre eventuellen Ansprüche auf Zuschüsse zur Lernförderung.

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