13.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
lt. Erlass sind in der Stundentafel einstündig ausgewiesene Fächer halbjährlich, wie nachfolgend ausgewiesen, zu unterrichten.
Ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass der Unterricht in den u. g. Fächern nur im angegebenen Halbjahr des laufenden Schuljahres erteilt wird und somit die Halbjahresnoten versetzungswirksam sein werden. Das heißt, Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn kann gegebenenfalls eine mangelhafte Leistung aus dem 1. Halbjahr in diesen Fächern im 2. Schulhalbjahr nicht mehr verbessern.
Epochaler Unterricht
Klasse | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr |
JG 8 |
Hauswirtschaft/Technik |
Technik/Hauswirtschaft |
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Haller
(Schulleiterin)